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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung machst du jeden Morgen. Aufgeschrieben hat sie keiner.

„Wir sind zu zweit, wir kennen den Baum." Was das Gesetz von jedem Betrieb verlangt, was reinmuss und warum der Ordner im Büro nicht reicht.

Josua Hundertmark · Baumpfleger, Michelstadt · Stand 29.09.2026 · 4 Minuten Lesezeit

Die Lage, die jeder kennt.

Sieben Uhr, das Auto steht, der Baum auch. Bevor irgendein Seil ausgepackt wird, stehst du davor und schaust. Umfeld, Wurzelbereich, Stamm, Kronenansatz, Krone. Wo steht das Auto vom Nachbarn, wo läuft die Leitung, wie kommst du hoch, wo fällt was hin, wer macht was. Fünf Minuten, in denen von außen betrachtet nichts geschieht.

Das ist die Gefährdungsbeurteilung. Du machst sie seit Jahren, bei jedem Baum. Sie steht nur nirgends.

Der Satz, den fast alle für richtig halten.

„Das ist was für die Großen. Wir sind zu zweit."

Das Arbeitsschutzgesetz kennt keine Größe. § 5 verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Gefährdungen seiner Beschäftigten zu ermitteln und daraus Maßnahmen abzuleiten. § 6 verlangt, dass das Ergebnis in Unterlagen steht. Die Ausnahme für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, an die sich viele noch erinnern, ist 2013 gestrichen worden. Seitdem gilt: ein Beschäftigter reicht.

Die SVLFG sagt es in ihrer Broschüre zu Baumarbeiten noch deutlicher. Eine gewissenhafte, gründliche, schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung sei vor Arbeitsbeginn unabdingbar. Und zwar ortsbezogen, an der jeweiligen Arbeitsstelle. Einmal im Jahr für den ganzen Betrieb reicht dafür nicht. Für die Seilklettertechnik steht dasselbe in der Broschüre B09: einsatzortbezogen, schriftlich, vor dem ersten Aufstieg.

Wer ganz allein arbeitet, ohne Beschäftigte, fällt nicht unter das Arbeitsschutzgesetz. Die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG richten sich trotzdem an dich als Unternehmer. Und wer für eine Kommune, einen Bauleiter oder die Bahn schneidet, wird nach dem Papier gefragt, bevor die erste Säge anspringt.

Was reinmuss.

§ 5 zählt auf, woraus sich eine Gefährdung ergeben kann. Übersetzt auf den Baum:

Dazu kommt das, was nur dieser eine Baum hat: Baumart, Zustand, Totholz, Pilze, Risse, Standsicherheit. Und der Fallbereich. Bei Schnittarbeiten ist das laut SVLFG die doppelte Astlänge, mindestens sechs Meter im Radius um die Schnittstelle. Bei einer Fällung die doppelte Baumlänge.

Und dann der Teil, der am häufigsten fehlt: die Maßnahme. Eine Gefährdung ohne Maßnahme ist eine Sorge, keine Beurteilung. „Leitung in der Krone" ist eine Gefährdung. „Leitung in der Krone, Netzbetreiber hat abgeschaltet, Bestätigung liegt im Auto" ist eine Beurteilung.

Was nicht reicht.

Der Ordner im Büro mit der Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb. Den braucht es auch, er beschreibt die Tätigkeiten, die Maschinen, die Ausrüstung. Er kennt aber nicht den Baum von heute, die Leitung von heute und die Kollegin, die heute zum ersten Mal am Boden steht. Deshalb verlangen die Vorschriften beides: die allgemeine für den Betrieb und die ortsbezogene für den Einsatz.

Ein Foto vom Baum. Es zeigt, wie er aussah, nicht, was du daraus geschlossen hast.

Ein Gespräch am Auto. Es ist die beste Vorbereitung, die es gibt, und es hinterlässt nichts. Nach einem Unfall ist die Gefährdungsbeurteilung das erste Papier, nach dem gefragt wird. Nicht das Gespräch.

Wie das in fünf Minuten geht.

Die Reihenfolge ist immer dieselbe, deshalb lässt sie sich abarbeiten wie eine Checkliste:

Die SVLFG verlangt außerdem, dass die Beschäftigten über die speziellen Gefahren vor Ort unterwiesen werden. Die beste Unterweisung, die ich kenne, ist die fertige Gefährdungsbeurteilung, laut vorgelesen, zwei Minuten, bevor die Säge anspringt. Wer zuhört, weiß, was heute anders ist als gestern.

→Was du vor dem Baum denkst, ist die Beurteilung. Was du aufschreibst, ist die Dokumentation. Verlangt sind beide.

Wer das prüft.

Die Aufsichtsperson der SVLFG, wenn sie auf der Baustelle steht. Der Sicherheitsbeauftragte des Auftraggebers, bei Kommunen und großen Betrieben regelmäßig. Und im schlimmsten Fall die Leute, die nach einem Unfall rekonstruieren, was am Morgen besprochen war. Für alle drei zählt nur, was auf dem Papier steht.

Schau in deine letzte Gefährdungsbeurteilung. Steht da der Baum, vor dem du gestanden hast, oder steht da der Betrieb?

Ich bin Baumpfleger, kein Jurist. Das hier ist Praxiswissen, keine Rechtsberatung. Wer es für seinen Betrieb verbindlich wissen will, fragt die Aufsichtsperson der SVLFG oder seine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Für Baumbesitzende erklärt, im Lexikon des Betriebs: Was ein Baumpfleger tut · Verkehrssicherungspflicht

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Die Quellen, falls jemand nachlesen will

Josua Hundertmark
Josua HundertmarkBaumpfleger seit siebzehn Jahren, Baumpflege Hundertmark in Michelstadt. Baut die GBU App, weil das Papierformular im Regen aufweicht. Auf Instagram als @baumbule.

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