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Alleinarbeit

Für zwei Äste holst du keinen Zweiten. Die Vorschrift kennt keine zwei Äste.

„Das ist doch nur kurz." Was SVLFG und DGUV zur Alleinarbeit am Baum sagen, was die zweite Person können muss und wann Alleinarbeit geht.

Josua Hundertmark · Baumpfleger, Michelstadt · Stand 29.09.2026 · 4 Minuten Lesezeit

Die Lage, die jeder kennt.

Nachmittag. Die zweite Person ist auf der anderen Baustelle, der Häcksler auch. Übrig bleibt eine Kiefer mit zwei toten Ästen über der Einfahrt, der Kunde steht daneben und die Ausrüstung liegt im Auto. Zwanzig Minuten, sagt der Kopf. Für zwei Äste holst du keinen Zweiten.

Die Vorschriften kennen keine zwei Äste. Sie kennen nur die Frage, was passiert, wenn oben etwas schiefgeht und unten niemand steht.

Was die Vorschriften sagen.

Seilklettertechnik. Die SVLFG schreibt in der Broschüre B09, dass seilunterstützte Arbeitsverfahren nur von mindestens zwei vollständig ausgerüsteten Personen mit dem vor Ort notwendigen Ausbildungsniveau durchgeführt werden dürfen. Ruf- und Sichtkontakt müssen jederzeit gewährleistet sein. Der Grund steht im selben Heft: Feuerwehr und Rettungsdienste sind nicht unbedingt ausgebildet und ausgerüstet, um Bäume zu besteigen. Wer dich aus der Krone holt, ist die Person am Boden. Oder niemand.

Hubarbeitsbühne. Für Notablässe sind zwei Personen erforderlich, so die Broschüre B08. Die zweite Person am Boden muss die Bühne selbst bedienen können, um im Notfall den Korb herunterzuholen. Wer im Korb kollabiert, bleibt oben, bis das jemand kann.

Fällung mit der Motorsäge. Die DGUV Regel 114-018 für Waldarbeiten verlangt bei gefährlichen Arbeiten wie dem manuellen Fällen weitere Beschäftigte am Arbeitsort, mit ständiger Ruf-, Sicht- oder sonstiger Verbindung, damit nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden kann. Ein Notrufsystem am Gürtel ersetzt das beim Fällen ausdrücklich nicht.

Und über allem § 8 der DGUV Vorschrift 1: Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, muss der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen sorgen. Arbeiten mit Absturzgefahr gehören dazu. Und die SVLFG verlangt ab drei Metern Standhöhe eine Sicherung gegen Absturz, also bei fast allem, was in einer Krone passiert.

Was die zweite Person können muss.

Da sein reicht nicht. Die Vorschrift meint eine Person, die dich aus deiner Lage retten kann.

Wer die Rettung nicht kann, ist eine zweite Person auf dem Papier. Im Ernstfall ist es jemand, der zusieht und den Notruf wählt. Das ist besser als nichts. Es ist nicht das, was die Vorschrift meint.

Wann Alleinarbeit geht.

Am Boden, ohne Absturz, ohne Motorsäge im Holz: aufräumen, Sichtkontrolle, Fahrzeug beladen. Auch dann gilt § 8, nur mit kleineren Mitteln. Jemand weiß, wo du bist und wann du dich meldest. Wenn der Anruf ausbleibt, weiß diese Person, was zu tun ist. Für längere Alleinarbeit gibt es Personen-Notsignal-Anlagen, die DGUV Regel 112-139 beschreibt sie. Ein Handy in der Hosentasche ist keine, weil es nicht merkt, wenn du bewusstlos bist.

Was nie allein geht, steht oben: Seil, Bühne, Fällung.

Die Rechnung, die keiner aufmacht.

Die zweite Person kostet Zeit und Lohn. Das ist die eine Seite der Rechnung und sie steht im Angebot. Die andere Seite steht nirgends, weil sie nur an einem einzigen Tag fällig wird. Wer die Kalkulation ehrlich macht, schreibt beide hin. Dann sind die zwei Äste über der Einfahrt ein Auftrag für morgen, wenn der Zweite wieder da ist.

→Zwei Personen heißt: eine arbeitet, eine kann retten. Zwei, die beide nicht retten können, sind eine.

Schau auf deinen Plan für morgen. Steht bei jedem Baum ein zweiter Name und könnte der dich runterholen?

Ich bin Baumpfleger, kein Jurist. Das hier ist Praxiswissen, keine Rechtsberatung. Was in deinem Betrieb gilt, klärst du mit der Aufsichtsperson der SVLFG oder deiner Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Für Baumbesitzende erklärt, im Lexikon des Betriebs: Seil oder Bühne

In der GBU App steht das schon drin.

Die GBU App zeigt bei einer eingetragenen Person ein Ausrufezeichen und lässt bei Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne und Fällung keine Alleinarbeit durch.

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Die Quellen, falls jemand nachlesen will

Josua Hundertmark
Josua HundertmarkBaumpfleger seit siebzehn Jahren, Baumpflege Hundertmark in Michelstadt. Baut die GBU App, weil das Papierformular im Regen aufweicht. Auf Instagram als @baumbule.

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